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OLG Rostock, 26.03.2009 - 10 UF 168/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur zeitlichen Streckung einer Darlehensverbindlichkeit zur Sicherstellung des Ausbildungsunterhaltes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur zeitlichen Streckung einer Darlehensverbindlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigslust - 13 F 194/08
- OLG Rostock, 26.03.2009 - 10 UF 168/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1922
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 25.07.2005 - 4 WF 104/05
Familienrecht - Zur Frage der Mutwilligkeit der Klageerhebung
Auszug aus OLG Rostock, 26.03.2009 - 10 UF 168/08
Denn der Kläger hat diesbezüglich auf die Vollstreckung aus dem angefochtenen Urteil verzichtet; das rechtfertigt die Annahme der Mutwilligkeit gemäß § 114 ZPO (OLG Köln, FamRZ 2006, 718): Eine vermögende Partei legte keine Berufung ein, wenn durch einen Vollstreckungsverzicht des Gläubigers sichergestellt ist, dass der Unterhaltsgläubiger nicht mehr aus dem Urteil vorgehen kann. - OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
Ausbildungsunterhalt, Verhältnisse wirtschaftliche
Auszug aus OLG Rostock, 26.03.2009 - 10 UF 168/08
Das gilt nicht nur bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen, sondern auch bei einem Anspruch eines volljährigen nicht privilegierten Kindes auf Ausbildungsunterhalt gemäß § 1610 Abs. 2 BGB (OLGR Karlsruhe 1998, 271, 272).
- VG München, 23.03.2011 - M 18 K 10.1089
Kostenbeitrag; Berücksichtigung von Verbindlichkeiten im Rahmen der …
Darüber hinaus trifft auch den einem volljährigen Kind verpflichteten Unterhaltsschuldner die Obliegenheit, sich gegenüber einem Kreditinstitut um die zeitliche Streckung einer Darlehensverbindlichkeit zu bemühen, um seine Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ausbildungsunterhalts herzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 26.3.2009, Az.: 10 UF 168/08).